Was passiert im August?

Nachdem der Züchter über viele Monate v. a. das Äußere der Pflanzen beurteilt hat, werden nach der Ernte auch die inneren Werte der Samen eingehend analysiert. Das sogenannte Tausendkorngewicht gibt Aufschluss über die Anzahl und Größe der Samen. Über Qualitätsanalysen können zusätzlich der Ölanteil und die Fettsäurezusammensetzung des Öls erfasst werden. Die Erhebung der Keimfähigkeit ist ebenfalls ein wichtiges Merkmal. Nur wenn mehr als 95 % der Samen wieder auskeimen, erfüllt eine neue Sorte die Anforderungen der Saatgutanerkennungsstelle. Diese überprüft die Einhaltung von Qualitätsvorgaben für die Vermarktung. Während der Züchter anhand der erhobenen Daten erneut Sortenkandidaten mit schwachen Ergebnissen verwirft, identifiziert er aussichtsreiche Exemplare für die Weiterzüchtung. Diese müssen schnellstmöglich in der Anbauplanung für die neue Aussaat ein paar Tage später vorbereitet werden.

Zeitgleich werden einige Sortenkandidaten nach mehreren Jahren intensivster Begutachtung für die amtliche Prüfung durch das Bundessortenamt vorbereitet. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die potenziellen Sorten ausschließlich anhand einer Kennnummer oder eines Barcodes identifiziert werden. Nun ist es das Privileg des Züchters, der neuen Sorte einen Namen zu geben. Denn auch die eindeutige namentliche Zuordnung ist ein wichtiges Zulassungskriterium. In der sogenannten Sortenprüfung prüft das Bundessortenamt die Kandidaten jetzt zusammen mit vielen weiteren über mehrere Jahre an verschiedenen Standorten in Deutschland auf Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit und Neuheit. Nur wenn die Behörde am Ende den Sortenschutz und die Sortenzulassung erteilt, kann eine neue Sorte vermarktet werden.