Unterscheidbarkeit
Laut Sortenschutzgesetz ist eine Sorte unterscheidbar, wenn sie sich in der Ausprägung wenigstens eines maßgebenden Merkmals von jeder anderen am Antragstag allgemein bekannten Sorte deutlich unterscheiden lässt.
Auf der Suche nach einer Ausbildung?
Am 2.3.2026 um 19.00 Uhr findet der nächste Digitale Elternabend der Bundesagentur für Arbeit zu den Grünen Berufen statt.
Pflanzentechnologiemeisterin Katja Oye stellt die Ausbildungsberufe der Pflanzenzüchtung vor.
Jetzt im Kalender eintragen! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Infos gibt’s hier
Laut Sortenschutzgesetz ist eine Sorte unterscheidbar, wenn sie sich in der Ausprägung wenigstens eines maßgebenden Merkmals von jeder anderen am Antragstag allgemein bekannten Sorte deutlich unterscheiden lässt.