Die Mendelschen Regeln

  • Die 1. Mendelsche Regel (Uniformitätsregel)

    Die 1. Mendelsche Regel (Uniformitätsregel)

    Im Klostergarten untersuchte Gregor Mendel die biologisch recht einfache Erbsenpflanze. Für seine Experimente kreuzte er „Eltern“ mit weißen und mit roten Blüten. Alle „Kinder“ (F1-Generation) wiesen rote Blüten auf. Rot hatte sich durchgesetzt, war also dominant. Die weiße Farbe war unterlegen (rezessiv). Bei anderen Pflanzenarten machte er eine andere Beobachtung: Es entstand eine Mischform. Die Kreuzung aus roten und weißen Blüten der Eltern brachte ausschließlich rosafarbene Blüten der Kinder hervor (intermediäre Vererbung). Aus beiden Beobachtungen leitete Mendel die Uniformitätsregel ab: Kreuzt man zwei reinerbige Eltern einer Art miteinander, so zeigen alle direkten Nachkommen untereinander das gleiche Aussehen.

  • Die 2. Mendelsche Regel (Spaltungsregel)

    Die 2. Mendelsche Regel (Spaltungsregel)

    Danach untersuchte Mendel die Vererbung bei den „Enkeln“ (F2-Generation) und kreuzte dazu die Generation der Kinder untereinander. Bei dem dominant-rezessiven Erbgang gab es drei rote und einen weißen Enkel. Bei der intermediären Vererbung spalteten die Enkel in einmal rot, zweimal rosa und einmal weiß. Daraus leitete Mendel die Spaltungsregel ab: Kreuzt man die Kindergeneration untereinander, so spaltet sich die Enkelgeneration in einem bestimmten Zahlenverhältnis auf. Dabei treten auch die Merkmale der Elterngeneration wieder auf.

  • Die 3. Mendelsche Regel (Unabhängigkeitsregel)

    Die 3. Mendelsche Regel (Unabhängigkeitsregel)

    Außerdem kreuzte Mendel Pflanzen, die sich in mehreren Merkmalen unterschieden. Beispiel: Der eine Elternteil hatte z. B. große rote Blüten, der andere kleine und weiße. Ergebnis: Die Kinder hatten alle große rote Blüten (Bestätigung der 1. Mendelschen Regel), die Enkel jedoch sahen ganz unterschiedlich aus: Es entstanden sowohl Blüten mit den Formen der Eltern, aber andere Enkel brachten kleine rote bzw. große weiße Blüten hervor. Das Spaltungsverhältnis war 9:3:3:1. In seiner dritten Regel, der Unabhängigkeitsregel, formulierte Mendel das so: Kreuzt man zwei Eltern, die sich in mehreren Merkmalen unterscheiden, so werden die einzelnen Erbanlagen unabhängig voneinander vererbt. Diese Erbanlagen können sich ab der F2-Generation zu neuen Merkmalen kombinieren.