Nachbau
Ein Landwirt betreibt Nachbau, wenn er das Erntegut von Sorten im eigenen Betrieb als Saat- oder Pflanzgut einsetzt. Seit der Revision des Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen im Jahre 1991 ist der Nachbau geschützter Pflanzensorten nur gegen Zahlung einer Entschädigung an den Züchter zulässig. Diese Nachbauregelung wurde 1994 auf EU-Ebene umgesetzt.